Balkonkraftwerk Förderung SH

Alles was Sie zum Thema Förderung und Zuschüsse für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein wissen müssen

Balkonkraftwerke werden in Schleswig-Holstein immer beliebter.
Laut einer Pressemitteilung des Energieministers Tobias Goldschmidt (27.12.2024) stieg in SH bereits im ersten Halbjahr 2024 die Anzahl von steckerfähigen Solaranlagen auf 25.754 Stück. Damit erreichten die Balkonkraftwerke Schleswig-Holsteins eine Gesamtbruttoleistung von 21,1 Megawatt (MW). Tendenz steigend!

Neben der eigenen Motivation, sich eine Mini-PV-Anlage zuzulegen, gibt es auch regionale Kampagnen, die den Schritt unterstützen, den eigenen Strom zu produzieren und Besitzer eines Balkonkraftwerks zu werden. Dies erfolgt in der Regel durch Maßnahmen wie Beratung und häufig auch mit einer finanziellen Förderung. 

Es lohnt sich also, sich über die landesweiten Förderprogramme in SH zu informieren und sie zu nutzen,  denn so kann man nicht nur Energie sparen und seine Energiekosten senken, sondern wenn möglich, mit einer Förderung auch gleich die Anschaffungskosten reduzieren.

Balkonkraftwerk Förderung Schleswig Holstein

 

Gibt es eine Förderung für Balkonkraftwerke in SH?

Auch in Schleswig-Holstein gibt es regionale Fördermaßnahmen zur Anschaffung eines Balkonkraftwerks.

So läuft erfreulicherweise die Förderung von Balkonkraftwerken der Landeshauptstadt Kiel auch in 2025 weiter und es können Zuschüsse für steckerfertige Photovoltaikanlagen beantragt werden. 

Für Lübeck, Flensburg oder Neumünster liegen uns aktuell leider keine Informationen bzgl. regionaler Förderprogramme vor. 

Tipp: Halten Sie sich über die Website Ihrer Gemeinde auf dem Laufenden, ob für 2025 eventuell noch eine Förderung geplant ist. Dort finden Sie dann auch die Anforderungen und Informationen zur Antragstellung für eine Balkonkraftwerk Förderung. 

Wenn Sie von einem weiteren Förderprogramm in Schleswig-Holstein hören, freuen wir uns über eine kurze Info per Email an: info@balkonkraftwerk-express.de. Vielen Dank! 

 

Wie hoch ist der Zuschuss für ein Balkonkraftwerk in SH?

In Kiel beträgt die Förderhöhe einer Stecker-Solaranlage je Antragsteller pauschal 100 Euro. Mit diesem Betrag wird maximal ein Balkonkraftwerk pro Haushalt bezuschusst.

Die durch Förderungen ermöglichten Zuschüsse decken oft einen großen Teil der Anschaffungskosten für ein Balkonkraftwerk.

Wie stelle ich einen Förderantrag in SH?

Um einen Antrag auf Förderung zu stellen, müssen bestimmte Anforderungen und Fristen beachtet werden.

Auf der Website der Stadt Kiel finden Sie unter dem Stichwort: Solarförderung, den Bereich Zuschuss für steckerfähige Solaranlagen. Dort können Sie direkt online Ihren Antrag stellen. Zuerst muss der Antrag gestellt werden und erst nach Bewilligung sollte das Balkonkraftwerk gekauft werden.

Bitte beachten Sie immer die entsprechenden Förderrichtlinien!

Fazit: 2025 mit eigenem Balkonkraftwerk in Schleswig-Holstein starten?

Nie war es so leicht, seinen eigenen Strom zu erzeugen. Wenn Sie in SH leben, nutzen Sie die lokalen Förderprogramme der Städte und Gemeinden und schöpfen Sie die Bezuschussung zum Kauf Ihres Balkonkraftwerks aus. 

In 2025 profitieren Sie von den besten Rahmenbedingungen -  technologisch, ökologisch und finanziell.


Stand: 01/2025 - ohne Gewähr