Ja, denn die 1600 Watt beziehen sich meistens auf die angeschlossene Leistung der PV-Module. Um die Anlagen als Balkonkraftwerk anzumelden, muss die maximale Einspeisung von 800W gewährleistet sein.
Dies wird meistens erreicht, indem der Wechselrichter gedrosselt wird.
Ja, denn das Gesetzt sieht in erster Linie vor, dass bei einem Balkonkraftwerk die max. Einspeisung in das Stromnetz auf 800 Watt beschränkt wird.
Bei einem Balkonkraftwerk mit 1600 Watt handelt es sich meist um die Modulleistung und nicht um die Einspeisung.
Bei einer Leistung der Solarmodule von 1600Wp kann man in unseren Breiten ca. 1.600 kWh Strom pro Jahr erwarten.
Wird der Wechselrichter jedoch auf 800 Watt Einspeisung gedrosselt, wird der Ertrag entsprechend reduziert.
Ein Balkonkraftwerk im Komplettset zu bestellen, bietet folgende Vorteile:
- perfekt aufeinander abgestimmte Komponenten (Solarpaneele, Wechselrichter und optional Montagevorrichtung und Zubehör)
- eine einfache und zuverlässige Installation (Plug&Play)
- enthält alles, um die Anlage gleich nach Erhalt in Betrieb zu nehmen
- zeitsparende Anschaffung, da aus einer Hand
- nur ein Ansprechpartner bei Rückfragen
Das 1600 Watt Balkonkraftwerk kann mal, wenn es auf 800W z.B. mit einer DTU gedrosselt ist, beim Marktstammdatenregister (MaStR) als Balkonkraftwerk anmelden. Die Grenzwerte sind bei Balkonkraftwerken wie folgt: Gesamtleistung maximal 2000 Watt, Wechselrichteerleistung (ggf. gedrosselt) 800 Watt.
Ein Balkonkraftwerk 1600 Watt stellen Sie sich z.B. zusammen aus: zwei Trinasolar Modulen,
einem Hoymiles HMS-1600-4T Wechselrichter, einem Anschlusskabel (Auswahl zwischen 5m, 10m oder 20m)
sowie optional Halterungen und DTU (zur Drosselung der Einspeisegrenze)
Lohnenswert ist der Kauf eines passenden Speichers immer dann, wenn man eine große Strommenge in das Stromnetz eingespeist und diese quasi verschenkt wird, anstatt in der sonnenfreien Zeit verbraucht zu werden. Da durch einen Speicher die Eigenverbrauchsquote steigt, rechnet sich die Anschaffung bereits nach wenigen Jahren.
Der Stromertrag ist maßgeblich von der installierten Leistung der PV-Module abhängig. Weitere Einflussfaktoren für die zu erwartende Leistung sind die Lage und Ausrichtung der Anlage sowie die Witterung.
Bifazial bedeutet 'zweigesichtig' und wird im Bereich der Solartechnik zur Beschreibung einer Solarzelle verwendet, die auf beiden Seiten photoelektrisch aktiv ist. Das heißt die Sonneneinstrahlung wird von beiden Seiten von der Solarzelle verwertet. Bifaziale Module produzieren, wenn auch zu geringerem Umfang, durch reflektierende Sonneneinstrahlung auch auf der Rückseite Energie.
Seit 2024 gelten neue Richtlinien, die das Recht auf eine Balkon Solaranlage im Wohnungseigentumsgesetz (Eigentümer) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (Mieter) verankern. Seit dem 17.10.2024 wurde das klassische Balkonkraftwerk ("Steckersolargeräte") als privilegierte bauliche Veränderung im § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG aufgenommen. Demnach haben Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Zustimmung zur Anbringung eines Steckersolargeräts (Balkonkraftwerks). Für Mieter gibt es die gleichlautende Regelung im § 554 Abs. 1 S. 1 BGB. Auch hier hat der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zur Anbringung eines "Stecksolargeräts".