Balkonkraftwerk Förderung MV
Alles was Sie zum Thema Förderung und Zuschüsse für Balkonkraftwerke in Mecklenburg-Vorpommern wissen müssen
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern betreibt lt. Bundesnetzagentur (Stand: August 2023) 131 registrierte Balkonkraftwerke (Mini-PV-Anlagen) je 100.000 Einwohner. Die Tendenz ist kontinuierlich weiter steigend!
Neben der eigenen Motivation, sich eine Mini-PV-Anlage zuzulegen, gibt es auch regionale Kampagnen, die den Schritt unterstützen, den eigenen Strom zu produzieren und Besitzer eines Balkonkraftwerks zu werden. Dies erfolgt in der Regel mit Maßnahmen wie Beratung und finanzieller Förderung. So kann man nicht nur Energie sparen und seine Energiekosten senken, sondern sich im Vorfeld auch optimal informieren und ggf. auch die Anschaffungskosten reduzieren.
Gibt es eine Förderung für Balkonkraftwerke in MV?
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es als Förderung zur Anschaffung eines Balkonkraftwerks das Landesprogramm "Mini-Solaranlagen".
Aktuell ist die Förderung von Balkonkraftwerken zwar für Eigentümer ausgelaufen. Aber für Mieter sind noch weiterhin Fördermittel verfügbar. Wenn Sie also Ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, informieren Sie sich über den aktuellen Stand auf der Website des Landesförderungsinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) oder der Website der Landeshauptstadt Schwerin.
Denn durch Zuschüsse gefördert wird der Kauf eines Balkonkraftwerks noch attraktiver.
Wie hoch ist der Zuschuss für ein Balkonkraftwerk in MV?
Für Antragsteller ist ein Betrag von maximal 500 Euro pro steckerfertiger PV-Anlage und Wohnungseinheit für die Anschaffung und Installation des Balkonkraftwerks vorgesehen. Maximal in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 Euro liegen. Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Dieser Zuschuss deckt i.d.R. einen Großteil oder die gesamten Anschaffungskosten für ein Balkonkraftwerk!
Wie stelle ich einen Förderantrag in Mecklenburg-Vorpommern?
Um einen Antrag auf Förderung zu stellen, müssen bestimmte Anforderungen und Fristen beachtet werden.
Entgegen anderen Bundesländern, Städten und Gemeinden, in denen der Förderantrag vor Kauf des Balkonkraftwerks gestellt werden muss, ist der Ablauf der Antragstellung in Mecklenburg-Vorpommern anders. Laut LFI MV (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) ist das Balkonkraftwerk zu kaufen und dann der Antrag zu stellen. Auf der Website des LFI finden Sie viele Informationen wie z.B. die Richtlinien zur Antragstellung und das Antragsformular.
Fazit: 2025 mit eigenem Balkonkraftwerk in MV starten?
Nie war es so leicht, seinen eigenen Strom zu erzeugen.
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern leben, nutzen Sie das landesweite Förderprogramm und schöpfen Sie die Bezuschussung zum Kauf Ihres Balkonkraftwerks aus.
In 2025 profitieren Sie von den besten Rahmenbedingungen - technologisch, ökologisch und finanziell.
Stand: 12/2024 - ohne Gewähr