Braucht man ein neues Zertifikat für ein Balkonkraftwerk?
Sie haben bereits ein Balkonkraftwerk mit 600W im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet und fragen sich jetzt, ob Sie eine neue Anmeldung machen müssen, wenn Sie Ihre PV-Anlage von 600W auf 800W erhöhen, also ein Balkonkraftwerk 800 Watt betreiben?
Mit der Verabschiedung des “Solarpaket 1” am 26.04.2024 gibt es einige Vereinfachungen für Balkonkraftwerk-Besitzer. Eine wesentliche Änderung ist aber die Erhöhung der Einspeisegrenze von bisher 600W auf 800W.
Dadurch erwägen nun viele Besitzer eines auf 600W angemeldeten Balkonkraftwerkes die Leistung auf 800W zu erhöhen und fragen sich, ob eine erneute Ausstellung des Zertifikats bei Ihrem Händler erforderlich ist.
Quelle: Marktstammdatenregister
Laut Bundesnetzagentur Marktstammdatenregister benötigt man jedoch zur Leistungserhöhung des Wechselrichters auf 800W kein neues Zertifikat.
Die Leistungsanpassung kann vom Betreiber bspw. mittels DTU selbst durchgeführt werden.
Ist im Balkonkraftwerk zum Bsp. ein HMS-800W-2T oder der beliebte HMS-2000-4T im Einsatz, kann in der Hoymiles-Cloud die sog. Wirkleistung vom Wechselrichter angehoben und damit die neue 800W Grenze eingestellt werden.
Sobald die Leistung der Anlage auf 800W angepasst ist, kann man den bisherigen Wert online im Profil beim Marktstammdatenregister auf 800W aktualisieren.
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