Was muss man für die Anmeldung eines Balkonkraftwerks tun?
Viele Kundinnen und Kunden fragen uns, ob ein Balkonkraftwerk / eine Stecker-Solaranlage anzumelden ist, was genau angemeldet werden muss und wo dies erfolgt.
Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragestellungen dazu beantwortet.
Sollte dennoch eine Frage unbeantwortet bleiben, freuen wir uns auf Ihren Anruf, den wir persönlich entgegennehmen.
Woraus besteht ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk, häufig auch Mini-Solaranlage oder Stecker-Solaranlage genannt, besteht grundsätzlich aus PV-Modulen, einem Wechselrichter (auch Umrichter genannt), dem entsprechenden Anschlusskabel und, wenn erforderlich, Modul-Verlängerungskabeln (MC4 Verlängerungskabel).
Optional kann man, um mehr Unabhängigkeit zu erlangen, einen Speicher einsetzen. Dann empfiehlt es sich, um die eigene Stromnutzung noch weiter zu optimieren und das Einspeisevolumen in das öffentliche Stromnetz zu minimieren, zur intelligenten Steuerung der Stromflüsse einen Smartmeter zu verwenden. So wie z.B. den von Everhome bekannten Eco Tracker oder den Shelly.
Hinweis: Im Erneuerbare Energien Gesetz (§ 3 Abs. 43 EEG) wird ein Balkonkraftwerk als Steckersolargerät bezeichnet. Es werden neben Balkonkraftwerk aber auch die Begriffe BKW, Stecker-Solaranlage, Mini-Solaranlage, Mini-PV-Anlage, Mini-Kraftwerk, kleines Kraftwerk, Balkon-PV, Balkon-PV-Anlage und vieles mehr verwendet.
Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja. Ein Balkonkraftwerk bzw. eine Stecker Solaranlage ist grundsätzlich anzumelden.
Was ist laut EEG erlaubt?
Grundsätzlich ist eine Grenze von bis zu 2000Wp Modulleistung und 800W Wechselrichterleistung erlaubt.
Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) § 8 Anschluss sagt dies so:
(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.
Wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Das Balkonkraftwerk wird vom Anlagenbetreiber selbst direkt beim Marktstammdatenregister angemeldet.
Bitte NICHT beim Netzbetreiber anmelden, da dieser bereits automatisch vom Marktstammdatenregister informiert wird.
Sollte für die Registrierung ein Gerätezertifikat des Wechselrichters zum Download benötigt werden, finden Sie alle gewünschten Informationen im nachfolgenden Artikel unter: ZEREZ und Produkt-Dokumente.
Muss ich meinen Speicher auch anmelden?
Das Marktstammdatenregister sagt hierzu:
Nicht ortsfeste Anlagen, z.B. tragbare Akkus oder Powerstationen, sind nicht zu registrieren.
(s. Marktstammdatenregister - Verpflichtend zu registrierende Stromerzeugungsanlagen)
Wir vertreiben ausschließlich ortsunabhängige und damit mobile AC Speicher von Hoymiles, Marstek, Anker und Zendure. Diese Speicher müssen nicht angemeldet werden. Sie sind nicht registrierungspflichtig und können auch gar nicht angemeldet werden.
Hinweis: Es ist für die Installation / Inbetriebnahme der o.g. AC-Speicher auch keine Elektrofachkraft notwendig, denn Sie werden im Plug-and-Play (einstecken und loslegen) selbst installiert.
Brauche ich einen Elektriker zum Installieren eines Smart Meters?
Das Modell EcoTracker von Everhome kann man als Laie ganz einfach selbst installieren, da der Smart Meter magnetisch auf die Schnittstelle des digitalen Zählers gesetzt wird.
Für die Inbetriebnahme eines Smart Meters wie den Shelly oder den Anker SOLIX Smart Meter benötigt man jedoch eine Elektrofachkraft zum Anschluss an den digitalen Zähler.