
Balkonkraftwerk Förderung Hamburg
Alles was Sie zum Thema Förderung und Zuschüsse für Balkonkraftwerke in Hamburg wissen müssen
Hamburg ist aufgrund der Struktur des Gebäudebestands bundesweit Schlusslicht in Punkto Balkonkraftwerk-Abdeckung. Dennoch ist auch in Hamburg ein Zuwachs an Anlagenzahlen zu verzeichnen (Mopo.de 02.07.2025).

Gibt es eine Förderung für Balkonkraftwerke in Hamburg?
Ja. Wie einer aktuellen Pressemitteilung auf hamburg.de zu entnehmen ist, startet die BUKEA (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) zusammen mit dem Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. ab Oktober 2025 das Förderprogramm „Balkonkraftwerk – Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen“.
Das soll aktiven Klimaschutz unabhängig vom Einkommen möglich und für alle umsetzbar machen. Mit einer Balkon-Solaranlage können die Stromkosten gesenkt werden, indem der produzierte Strom selbst verbraucht wird.
Förderberechtigt sind laut Behörde Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder BAföG oder wenn das Haushaltseinkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt.
Wie hoch ist der Zuschuss für ein Balkonkraftwerk in Hamburg?
Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen Solaranlagen, sogenannten Balkonkraftwerken, mit bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten, bis zu einem Betrag von 500 €.
Wie stelle ich einen Förderantrag in Hamburg?
Ab Oktober 2025 können Interessierte Kontakt mit der Caritas Hamburg aufnehmen und Förderanträge stellen. Beraterinnen und Berater der Caritas besuchen dann die Haushalte, sichten die Balkone und beraten entsprechend.
Halten Sie sich über die Website des Caritasverband Hamburg über den Start der Förderung und die Förderrichtlinien auf dem Laufenden.
Fazit: 2025 mit eigenem Balkonkraftwerk in Hamburg starten?
Unabhängig davon, ob man zur Gruppe der Förderungsberechtigten gehört oder nicht, die Vorteile für den Kauf eines Balkonkraftwerks sprechen für sich:
- 0% Mehrwertsteuer beim Kauf eines Balkonkraftwerks für Privatpersonen
- gewisses Maß an Unabhängigkeit vom lokalen Stromanbieter
- Ersparnis durch geringere Energiekosten
- Beitrag zu umweltbewusstem Handeln
- gestiegene Profitabilität von Balkonkraftwerken - Mit der Verabschiedung des Solarpakets 1 in 2024 wurde die Einspeisegrenze von 600W auf 800W erhöht
- Entbürokratisierung in der Anlagenregistrierung durch vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister
- hohe Langlebigkeit von Balkonkraftwerken
- schnelle Amortisation der Anschaffungskosten
Nie war es so leicht, seinen eigenen Strom zu erzeugen. In 2025 profitieren Sie von den besten Rahmenbedingungen - technologisch, ökologisch und finanziell.
Nicht das richtige Bundesland?
Hier finden Sie weitere Ratgeber über Förderungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern:
Stand: 09/2025 - ohne Gewähr
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