Die optimale Größe hängt von Ihrem Strombedarf und verfügbaren Platz ab. Für einen 2-Personen-Haushalt empfehlen wir eine 800-Watt-Anlage, die etwa 600-700 kWh pro Jahr erzeugt. Größere Haushalte profitieren von unseren 2000-Watt-Systemen.
Die Installation ist bewusst einfach gehalten. Unsere Komplettsets enthalten alle notwendigen Komponenten: Trina Solarmodule, Hoymiles Wechselrichter und das passende Montagesystem. Die Plug-and-Play-Verkabelung ermöglicht einen schnellen Anschluss.
Ja, die angebotenen Trina Solarmodule erzeugen auch bei niedrigen Temperaturen und diffusem Licht Strom. Im Winter ist die Ausbeute zwar geringer, aber die Module sind für deutsche Winterbedingungen ausgelegt und widerstehen problemlos Schnee und Frost.
Bei einer Balkon Solaranlage handelt es sich um ein Set bestehend aus hochwertigen Komponenten wie Trina Solarmodulen, einem Hoymiles Wechselrichter mit WLAN-Monitoring und einem passenden Anschlusskabel. Optional kann eine Balkon Solaranlage durch gewünschte Montagesets (Geländer, Balkon, Dach u.ä.) oder auch durch einen Speicher erweitert werden.
Ja, eine Balkon Solaranlage (Balkonkraftwerk) muss beim Martkstammdateregister (MaStR) angemeldet werden. Durch vereinfachte Verfahren seit dem Solarpaket 1 ist übrigens keine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber mehr nötig. Dieser wird direkt vom Martkstammdatenregister informiert. Bitte beachten Sie, dass bei der Registrierung der Leistung die im MaStR vorgesehenen Grenzwerte für ein Balkonkraftwerk nicht überschritten werden dürfen. Diese liegen aktuell bei 2.000 Watt für die
Gesamtleistung und 800 Watt für die Wechselrichterleistung.
Der Stromertrag hängt maßgeblich von der Leistung der installierten Solarmodule ab.
Als grobe Richtlinie kann man in Nordeuropa bei einer 500Wp Modulleistung knapp 500 kWh Stromertrag p.a. erwarten.
Eine Balkon Solaranlage 800 Watt ist seit Verabschiedung des Solarpaket 1 im Mai 2024 offiziell erlaubt.
Schon vor der Gesetzesänderung haben viele örtliche Netzbetreiber dem Betrieb von 800W Anlagen zugestimmt.
Seit dem 17.10.2024 gelten neue Richtlinien, die das Recht auf eine Balkon Solaranlage im Wohnungseigentumsgesetz (Eigentümer) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (Mieter) verankern. Demnach wurde das klassische Balkonkraftwerk als privilegierte bauliche Veränderung aufgenommen. Nachzulesen in: § 20 Absatz 2 Nummer 5 WEG und § 554 BGB.
Bifazial bedeutet 'zweigesichtig' und wird in der Solartechnik zur Beschreibung einer Solarzelle verwendet, die auf Vorder- und Rückseite photoelektrisch aktiv ist. Das heißt von beiden Seiten der Solarzelle wird die Sonneneinstrahlung verwertet. Bifaziale Solarmodule produzieren, wenn auch zu etwas geringerem Umfang, durch reflektierende Sonneneinstrahlung auch auf der Rückseite Energie.
Unser Service-Team ist unter: 030/20615928 sowie unter: info@balkonkraftwerk-express.de erreichbar und beantwortet gerne alle Fragen rund um die optimale Balkon Solaranlage.